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Liebe Sportsfreunde,

aus gegebenem Anlass möchte ich auf folgende Regelungen hinweisen:

 

Um allen Anglern die Möglichkeit zu geben den See an verschiedensten Stellen zu befischen, ist das mehrtägige Campieren an derselben Stelle untersagt. Es ist nur noch gestattet maximal 48 Stunden denselben Platz zu belegen. Anglergruppen ist es nicht gestattet nach 48 Stunden die Plätze untereinander zu tauschen und diese Plätze weiterhin zu belegen.

 

Bei offiziellen und angekündigten Veranstaltungen der Sportwarte, Seniorenwarte und Jugendwarte ist das zeitgleiche Angeln am Gewässer außerhalb der Veranstaltung nur nach Rücksprache mit den zuständigen Warten zulässig. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Warte ist ansonsten das Angeln 4 Stunden vor Veranstaltungsbeginn einzustellen und die Angelgeräte sind unverzüglich und vollständig vom Gewässer zu entfernen.

 

Um allen Anglern die Möglichkeit zu geben den See an verschiedensten Stellen zu befischen ist das Querangeln über mehrere Plätze sowie das Verteilen der Ruten über eine Uferstrecke nicht zulässig, wenn andere Angler dadurch eingeschränkt werden. Unter Einschränkung ist zu verstehen, wenn Angler einen freien Angelplatz nicht benutzen können weil vor diesem Köder des Nebenmannes im Wasser sind die mehr als die halbe Wegstrecke vom eigentlichen Angelplatzes ausgeworfen wurden oder Ruten außerhalb des Hauptangelplatzes auf weitere Plätze verteilt wurden. Das Auswerfen der Köder sowie die Uferverteilung der Ruten sind nur maximal bis zur halben Strecke des nächsten Angelplatzes zulässig.

 

Der Vorstand sieht sich veranlasst darauf hinzuweisen, dass beim Angeln vom Ufer das Ausbringen der Köder ausschließlich durch den Wurf mit der Angelrute vom Ufer aus zulässig ist. Anfütterungsmittel sind ebenfalls nur vom Ufer aus einzubringen. Das Belly-Boat sowie andere Hilfsmittel (Schlauchboot, Schwimmhilfen, ferngesteuertes Köderboot und ähnliches) dürfen nicht benutzt werden um Köder oder Anfütterungsmittel auszubringen.

 

Das gleichzeitige Angeln mit stationären Uferruten und das Angeln im Belly-Boat/Schlauchboot sind nicht zulässig. Das heißt, während mit dem Belly-Boat/Schlauchboot geangelt wird darf dieser Angler keine weiteren Ruten im Wasser haben. Auch dann nicht wenn ein Kollege auf die Uferruten aufpasst.

 

Das Anfüttern ist nur während des Angelns erlaubt. Das bedeutet, die übliche Angelausrüstung muss sich am Angelplatz befinden und es muss zeitnah zum Anfüttern auch geangelt werden. Ein Vorfüttern über Tage, Wochen, Stunden vor dem eigentlichen Angeln ist nicht erlaubt. Die eingebrachte Futtermenge soll in einem vertretbaren Rahmen bleiben.

 

In der Zeit vom 01.Oktober bis einschließlich 31. Januar ist das Raubfischangeln vom Schlauchboot mit E-Motor erlaubt. Schlauchboote und Belly-Boat sind deutlich mit der vom Vorstand zugeteilten Nummer, sichtbar zu kennzeichnen. Nicht gekennzeichnete Boote dürfen nicht benutzt werden.

Es wurde beobachtet, dass Schlauchboote mit E-Motor zum Schleppen eingesetzt wurden um längere Strecken mit einem oder mehreren Ködern im Wasser zurückzulegen. Der Einsatz des Motors ist aber nur zulässig um die Angelstelle anzufahren und ggf. die Position zu halten oder zu korrigieren. Aktives Schleppen ist nicht zulässig und wird geahndet.

 

Die Nutzung von Schwarzmeergrundeln (Schwarzmundgrundeln) als (toter) Köderfisch ist in allen Gewässern des ASV Loxstedt strengstens untersagt. Auch Teile davon wie Fischfetzen usw. dürfen nicht als Köder ins Gewässer gelangen. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Wird dieser Fisch als Zufallsfang gefangen, darf er nicht zurückgesetzt werden. Der Fisch ist waidmännisch zu töten und der Fang ist dem Vorstand anzuzeigen.

 

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass übermäßiger Alkoholkonsum beim Angeln einen nicht mehr befähigt die Angelei auszuüben. Darüber hinaus werden angetrunkene Angler auch durch andere Nutzer des Sees wahrgenommen und schaden dem guten Ruf des Vereins in der Öffentlichkeit. Alle Angelkameraden sind aufgefordert im Sinne des Vereins solche Verstöße der Fischereiaufsicht oder dem Vorstand umgehend zu melden. Angetrunkene Angler müssen das Gewässer sofort verlassen, der Vorstand behält sich vor Fälle von extremem Alkoholkonsum beim Angeln zu ahnden.

 

 

 

Sonstiges:

 

Im letzten Jahr ist es häufig vorgekommen, das auf dem Badestrand geangelt wurde.

In diesem Jahr werden wir den Badestrand zusätzlich zu den Pfählen noch mit Schildern kenntlich machen (siehe auch unter Gewässerwart/Gewässerordnung auf dieser Internetseite).

 

Wer während der Badesaison auf der Moorseite des Sees angeln möchte, benutzt wenn irgend möglich bitte die Einfahrt am Pumpenhaus.

Das Parken ist nur auf der dem See zugewandten Straßenseite erlaubt.

Achtet bitte darauf nicht mit dem Auto auf trockenen und leicht entzündlichen Flächen wie hohem, trockenem Gras zu parken.

 

Die Absperrbalken bitte unbedingt sofort nach der Durchfahrt wieder hochklappen.

 

Das Anfahren an den See ist ausschließlich zum Zweck des Angelns erlaubt.

 

Die Uferanlagen sind sauber zu verlassen, herumliegender Müll ist aufzusammeln und zu entsorgen.

 

Mitgliederbeschlüsse die das Angeln betreffen:

 

Der Einsatz von Echoloten und Fischfindern ist untersagt.

 

Der Aufbau von Zelten, Schirmzelten mit Boden sowie das Campen sind nicht erlaubt, dass gleiche gilt für Grillen und offenes Feuer.

 

Das Angeln vom Boot aus ist nur in der Zeit vom 01.10. bis zum 31.01. eines Jahres erlaubt.

Es dürfen nur Schlauchboote ohne Motor oder mit Elektromotor benutzt werden. Das Boot muss mit einer Nummer, die durch den Vorstand ausgegeben wird, gekennzeichnet werden.

 

Das Angeln vom Belly Boot aus, ist ganzjährig erlaubt.

 

Der Vorstand