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Verhaltensregeln  für Gastangler am Stoteler See:

 

Die Angelerlaubnis erstreckt sich über 24 Stunden ab Angelbeginn.

Die Gastkarte, der Nachweis über die bestandene Fischerprüfung sowie ein gültiger Fischereischein sind ständig mitzuführen.                                                                                                          

Die Gastkarte muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt und unterschrieben sein.

Die Gastkarte ist nicht übertragbar.                                                                              

Den Anordnungen der Kontrollpersonen des Vereines ist unbedingt Folge zu leisten.                     

Der Inhaber dieser Gastkarte muss sich Kontrollpersonen gegenüber klar ausweisen können.

Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften und Verhaltensregeln dieser Gastkarte führen zu sofortigem Angelverbot und Strafanzeige.                                                                                                

Das Anfahren an den See, das Parken, sowie das Angel, erfolgen auf eigene Verantwortung.

Erlaubt sind 2 Ruten mit jeweils einem Haken. Alle Angeln müssen ständig unter Aufsicht gehalten werden.

Die Angelplätze sind sauber zu verlassen. Herumliegender Müll ist vor Angelbeginn zu entsorgen.                                            

Der Aufbau von Zelten, Schirmzelten mit Boden oder ähnlichem ist verboten.

Offenes Feuer und Grillen ist ausdrücklich verboten.

Das Befahren des Sees mit Booten ist Gastanglern nicht gestattet.

Der Einsatz von Echoloten, Fischfindern und Futterbooten ist nicht gestattet.

Durchfahrten sind nach dem Passieren sofort wieder zu schließen.

Das Anfahren an den See ist ausschließlich zum Zweck des Angelns erlaubt.

Beim Parken im Moor nur auf der dem See zugewandten Seite parken.

Bei länger anhaltender Trockenheit ist darauf zu achten, nicht auf leicht entzündlichen Flächen zu parken.

Beim Angeln mit Köderfisch darf nur mit totem Köderfisch geangelt werden.

Fangbegrenzungen und Schonmaße, sowie die Bestimmungen des Tierschutzes sind einzuhalten.               

Gefangene Fische dürfen nur für den Eigenbedarf verwendet werden, es ist verboten gefangene Fische zu verkaufen oder einzutauschen.

               

Der gesamte Badestrand darf nicht beangelt werden.

Es darf weder auf noch vor dem Badestrand geangelt werden, der Mindestabstand von Angelgerät und Ködern,

beträgt 50m von den Pfählen.

 

Jugendlichen unter 14 Jahren ist das Angeln untersagt.                                                                                     

 

Der ASV Loxstedt „Stoteler See“ e.V. übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Schäden.

               

Fangbegrenzung:               pro Tag darf 1 Edelfisch dem Gewässer entnommen werden.

                              

Schonmaße:

Hecht, Wels                                            60cm

Zander, Karpfen                                     50cm

Forellen, Saiblinge                                 40cm

Schleie, Brassen,                                   30cm

Aal                                                         45cm

Aland, Döbel                                          25cm

Rotaugen, Rotfedern, Güstern              15cm                     

Barsch                                                   15cm      

 

                                                                                                                                                                                                                                          

Alle dem Gewässer entnommenen Fische werden in eine Fang- Statistik eingetragen.

Die ausgefüllte Gastkarte wird nach dem Angeln beim ASV Loxstedt„Stoteler See“ e.V. abgegeben.

Die Gastkarte wird dazu in den Vereinsbriefkasten am Vereinsheim in der Burgstraße in Stotel (neben Fleischerei Eden) eingeworfen.

 

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